Aktuell
Insolvenzordnung
Durch das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz) vom 17.10.2008 wurd § 19 Absatz 2 der Insolvenzordnung befristet neugefaßt:
" Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich."
Auswirkung
Diese Gesetzesänderung hat erhebliche Auswirkungen auf notleidende Unternehmen, welche zwar überschuldet aber voraussichtlich in der Lage sind, mittelfristig wieder ihre Zahlungen zu leisten. Solche Unternehmen müssen entgegen der bisherigen Rechtslage auch dann nicht den Gang zum Insolvenzrichter binnen der 3-Wochenfrist antreten, wenn eine nur vorübergehende bilanzielle Unterdeckung vorliegt. Mit dieser Regelung wird gerade in Krisenzeiten den Unternehmen der Weg zu einer Sanierung geebnet.
Chancen
Bei vorliegender bilanzieller Überschuldung von Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG`s ist es nun möglich, keinen Insolvenzantrag wegen Überschuldung innerhalb der 3-Wochenfrist stellen zu müssen, wenn die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.
Die Fortführung muss jedoch durch adäquate Unterlagen bewiesen werden. Hierfür ist ein tragfähiges Unternehmenskonzept unabdingbar, in welchem sich die Fortführung im Geschäftsmodell, den Istwerten und den darauf aufbauenden Planwerten klar zeigt. Insbesondere kann aufgrund des kaufmännischen Vorsichtsprinzips eine begleitende Verkehrswertbilanz notwendig werden.
Ende der Übergangsregelung
Am 1.1.2014 gilt jedoch wieder das bisherige Recht:
" Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist."
Fazit
Da diese Übergangslösung nur bis 31.12.2013 gilt, ist bei einer vorliegenden Überschuldung eine individuelle Beratung notwendig. Inbesondere spielen hier auch die Regelwerke des neuen IDW Standard (IDW ES6) bezüglich der Erstellung von Sanierungskonzepten eine zentrale Rolle.
Der neue Standard ist gut geeignet, um Unternehmen und Kapitalgebern Orientierung und Hilfestellung für die komplexen und schwierigen Herausforderungen bei der Bewältigung von Krisen zu geben.
§ 19 InsO neu [92 KB]
Veröffentlichung
In 2008 wurde der Praxisratgeber „Das Handbuch für Entscheider – Unternehmerische Entscheidungen sicher vorbereiten“ von Anton M. Kreuzer und der Geschäftsführung der Greenlight Consulting GmbH erstellt. Dieses Werk trägt dazu bei, in Unternehmen anstehende Entscheidungen sicher und effektiv vorzubereiten.
Es richtet sich sowohl an Geschäftsführer, kaufmännische Leiter oder Controller, die den Überblick über komplexe Geschäftsvorfälle und das Unternehmensgeschehen als Ganzes behalten wollen, als auch an Unternehmer, die zu ihrer persönlichen Bestform finden möchten.
Das Buch vermittelt einen strukturierten Überblick und eine Vertiefung über die wesentlichen Unternehmenskennzahlen, wodurch es auch als Nachschlagewerk im Rahmen eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums oder im Arbeitsalltag genutzt werden kann.
Durch das Praxishandbuch können Fehlentwicklungen rechtzeitig aufgedeckt und behoben, sowie Zahlen im Rahmen eines Businessplans für neue Geschäftsfelder verifiziert werden. Das Buch ist im Fachhandel erhältlich (ISBN 978-3-00-026424-5).
Mittelstandsmonitor 2010 [1.202 KB]
KfW, Creditreform, IfM, RWI, ZEW (Hrsg.) 2010, konjunkturelle Stabilisierung im Mittelstand - aber zu viele Belastungsfaktoren bleiben.
Mittelstandsmonitor 2010 - Jährlicher Bericht zu Konjunktur -und Strukturfragen kleiner und mittlerer Unternehmen, Frankfurt am Main







