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Nachfolge

Success Story [86 KB]

Spannungsfeld

Die Unternehmensnachfolge ist ein Paradebeispiel dafür, wie sehr sich wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Fragen permanent überschneiden. Vorweggenommene Erbfolge, Übergabevertrag, Gesellschaftsvertrag, Unternehmertestament und Pflichtteilsverzicht sind gängige Instrumente. Die Ertragssteuern und die Erbschaftsteuer haben im Übergabeprozess eine erhebliche Bedeutung.
Nicht zu unterschätzen sind die psychologischen Aspekte. Gerade latente Konfliktpotentiale können eine familiäre Nachfolgelösung zu Fall bringen.

Zentrale Fragen

Nach unserer Erfahrung werden die steuerjuristischen Fragestellungen zu oft in den Vordergrund gerückt. Die prägenden Weichenstellungen finden ohnehin im strategischen, finanziellen und familiär-psychologischen Bereich statt. Eine zentrale Frage ist es, ob das Unternehmen überhaupt übergabefähig ist, ein Nachfolger zur Verfügung steht oder ein Verkauf notwendig wird.
Eine Bewertung des Unternehmens ist vor diesem Hintergrund ohnehin unverzichtbar. Eine Bewertung ist schon allein aus schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Gründen notwendig. Aber auch aus familiären Gründen heraus ist eine Unternehmensbewertung indiziert, der familiären Gerechtigkeit halber.

Unabdingbar sind eine Überprüfung und eine -erforderlichenfalls- Neuausrichtung des Geschäftsmodells. Die Finanzen, die Führungsstruktur, die Aufbau- und Ablauforganisation und nicht zuletzt die Altersversorgung des weichenden Unternehmers stehen immer auf der Checkliste. Bei der Nachfolge gibt es stets Parallelen zur Existenzgründung, denn im Grunde müssen der Nachfolger oder die Nachfolgerin das Unternehmen neu ausrichten und aufbauen. Das was in der Vergangenheit immer gut ging, funktioniert in der heutigen Zeit des Umbruchs oft nicht ohne Anpassung.

Liquidität

Die rechtlichen und steuerlichen Prämissen sind insoweit wichtig, da diese den Abfluss von überlebenswichtiger Liquidität verhindern können. So kann es durch ungeschickte Lösungen zur Auf- deckung stiller Reserven und zu hohen Ertrags- oder Erbschafteuerbelastungen kommen.
Daher sind steuer- und liquiditätsschonende Strategien angezeigt. Dies wird gerade vor dem Hintergrund der in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform relevant. In dieser werden nämlich Möglichkeiten zur steuerfreien Übertragung von Betriebsvermögen aufgezeigt. Allerdings sind die neuen Verschonungsregelungen in Bezug auf die Folgewirkungen noch nicht abschätzbar.
Allerdings sollten isolierte, vom Gesamtkonzept losgelöste, steuermindernde Gestaltungen vermieden werden, da die Gefahr besteht, dass die Nachfolgekonzeption zu kompliziert wird, und Nachteile an anderen, wichtigen Stellen erkauft werden. Was hilft das ausgefeilteste Steuerkonzept, wenn der Nachfolger und die Unternehmerfamilie das komplizierte Regelwerk nicht verstehen oder nicht mittragen.
Im Übrigen ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen ständig, so dass ein komplexes Steuerkonzept erhebliche finanzielle Fallstricke generieren kann. In der Praxis gibt es nicht selten Verständnisprobleme mit aus steuerlichen Gründen motivierten Betriebsaufspaltungen und Unternehmenskonstruktionen mit dem Rechtskleid einer GmbH & Co. KG oder GmbH & Co. GbR, AG, AG & Co. KG wenngleich diese Konstruktionen im Einzelfall durchaus sinnvolle Gestaltungen darstellen können.
Bei durchaus häufig eintretenden Veränderungen im Lebenssachverhalt können sich steuerlich komplizierte Konstrukte als gefährlich erweisen, wenn z. B. stille Reserven zwangsaufgedeckt werden müssen oder das Finanzamt einen Mißbrauch von steuerlichen Gestaltungen § 42 AO sieht.

Lösung

Wir analysieren jedes Unternehmen darauf, ob die Voraussetzungen für eine Unternehmensübertragung gegeben sind und erstellen ein individuelles Konzept zur Optmierung des Übergabeprozesses. Wir führen Interviews mit dem Nachfolger, relevanten Führungskräften und Familienmitgliedern. Wir durchleuchten das Geschäftsmodell, das gesamte Zahlenwerk und optmieren Rechnungswesen -und Controllingprozesse. Das Konzept wird bereits im Frühstadium mit allen beteiligten Personen abgestimmt, und es wird eine gemeinsame, tragfähige Linie erarbeitet.

Besonders widmen wir uns der Erhaltung des Lebenswerkes und der Altersversorgung des Übergebers. Wir sorgen dafür, dass das Konzept in rechtliche und steuerliche Sicherungssyteme eingebettet wird, wobei wir mit dem Steuerberater und dem Rechtsanwalt des Unternehmens zusammen arbeiten. Wir erarbeiten überdies einen Notfallplan.

Die Erstellung eines detaillierten Maßnahmenprogramms bildet die Schlussphase des konzeptionellen Teils. Nach Fertigstellung des Nachfolgekonzepts begleiten wir das Unternehmen in allen Phasen der Umsetzung, sofern dies erwünscht ist. Dies schließt auch einen möglichen Verkauf oder die Aufnahme von neuen Gesellschaftern mit ein.