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Unternehmensverträge

Sicherheit

Verträge sind bekanntlich im Unternehmen sehr wichtig. Dafür hat man die Rechtsabteilung oder man bucht den externen Rechtsanwalt. Das sollte eigentlich kein Problem sein. Wenn Verträge durch Juristen erstellt werden, dann steht meistens die rechtlich "wasserdichte" Lösung im Vordergrund.

Das ist sicher wichtig und richtig. Aber es fehlt ein wichtiger Baustein. Mögen die Verträge noch so rechtssicher gestaltet sein, in der unternehmerischen Praxis müssen sich rechtlich fixierte Regelungen ganz anderen Herausforderungen stellen.

Prozess

Nach meiner langjährigen Erfahrung in der Beratung von Unternehmen werden ökonomische Prozesse zu wenig in den Verträgen berücksichtigt. Anwälte haben kaum Zeit dafür und verstehen aufgrund ihrer beruflichen Ausrichtung zu wenig von den Aufbau- und Ablaufprozessen in den Unternehmen.

Gerade die betrieblichen Abläufe innerhalb und außerhalb des Unternehmens sind aber von erheblicher Bedeutung. Gibt es tatsächliche Störungen in diesen Abläufen, dann schweigen die Verträge, denn die betrieblichen Prozesse werden selten in die Verträge integriert.

Als Beispiel sei hier ein Projektvertrag zwischen einem produzierenden Unternehmen und einem Kunden genannt, der sich zu wenig mit dem Geschäftsmodell bzw. den Geschäftsfelder des Unternehmens beschäftigt. Mangelnde Leistungsbeschreibung oder unzureichende Abgrenzungen zu anderen Gewerken sind dann die Folge. Spätestens bei auftretenden Mängeln in einem Gewerk oder Teilbereich gibt es Unsicherheiten, was genau vereinbart ist, und wer für die Mangelbeseitigung zuständig ist, bzw. den Mangel verursacht hat. Denn in der Praxis ist der ausführende Unternehmer oft der Sündenbock für alle auftretenden Mängel, auch wenn er diese nicht verursacht hat. Auch haben die Kunden kaum die technische Kompetenz, um zu erkennen, welchem Gewerk der Mangel oder die Lesitungsstörung zuzuordnen ist. Beweisprobleme kommen noch hinzu.

All dieses führt zu Störfeldern in den Vertragsbeziehungen, juristische Prozesse vor Gericht sind vorprogrammiert, langjährige und vertrauensvolle Geschäftsverbindungen werden nachhaltig gestört, und es wird wertvolles Kapital vernichtet. Sie kennen das alles: Vor Gericht kommt selten eine vernünftige, wirtschafltich tragfähige Lösung heruas. Alle diese Folgen sind aber vermeidbar.

Gestaltung

Wir konzentrieren uns bei der Vertragsgestaltung neben der Rechtssicherheit vor allem auf die individuellen Abläufe des Unternehmens und bauen somit vermeidbaren Leistungsstörungen vor. Dazu setzen wir mit dem Geschäftsmodell intensiv auseinander. Aufgrund unserer Beratungserfahrung in fast allen Branchen erkennen wir schnell die neuralgischen Punkte und bauen dem vor.

Ein anderer Anwendungsbereich sind besonders Cash-relevante Verträge mit erheblichem Einfluss auf das Working Capital. So müssen z.B. beim Einsatz von Subunternehmern die Cash-Prozesse im Verhältnis Unternehmer-Kunde im Verhältnis Unternehmer-Subunternehmer abgebildet werden. Dann muss eine Harmonisierung bzw. Synchronisierung beider Verträge erfolgen, damit es nicht zu einer Verschlechterung der Liquidität des Unternehmens oder des Subunternehmers im Projektgeschäft kommt.